Vereinssatzung
§1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr
(1) Der Verein trägt den Namen Verein für Angehörige und Freunde von Krebspatienten.
(2) Er hat den Sitz in Erfurt.
(3) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
(4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Vereinszweck
Zweck des Vereins ist es im Internet, Kommunikationsplattformen in Form von Foren, Blogs, Chats usw bereit zustellen, wo Angehörige und Freunde von Krebspatienten die Möglichkeit haben:
(1) Kostenlose Hilfe durch andere User oder dem Team bekommen zu können, die in der gleichen Situation sind oder mal waren wie sie selber.
(2) Wo eine Möglichkeit besteht auch mal mit nicht so genannten Fachidioten reden zu können.
(3) Wo sie auch mal unter Einhaltung der Regeln Ihren Dampf ablassen können.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
1. Die Bereitstellung der Plattformen zur Zeit in Form von Foren,Blogs, Chats usw.
2. Durch die tägliche Betreuung der Plattformen und auch die Betreuung der User.
§3 Selbstlosigkeit
Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§4 Mitgliedschaft
(1) Der Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen kann nach eigenen Ermessen gewählt werden, muss jedoch mindestens 2,00 € / Monat betragen. Es gibt nur volle Jahresmitgliedschaften.
(2) Ein Eintritt in den Verein kann jederzeit erfolgen es bedarf nur eines ausgefüllten Antrages.
(3). Der Austritt aus dem Verein ist jeder Zeit möglich und bedarf keiner besonderen Kündigung.
(4) Mitgliedschaften werden automatisch beendet wenn:
(4a) Das Vereinsmitglied verstirbt
(4b) Über ein Ausschlussverfahren ( Voraussetzung ist eine einfache Mehrheit bei einer Mitgliedsabstimmung )
(4c) Bei Nichtzahlung des Vereinsbeitrages
§5 Vertragsabschlüsse im Namen des Vereins
(1) Keinen Vereinsmitglied ist es gestattet Verträge im Namen des Vereins abzuschliessen. Von dieser Regel ausgeschlossen, sind die aktiven Vorstandsmitglieder.
(2) Bevor ein Vorstandsmitglied einen Vertrag abschliessen kann, bedarf es der schriftlichen Zustimmung der restlichen Vorstandsmitglieder.
§6 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung
(1) Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine 3/4-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich.
(2) Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der Kassierer gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
(3) Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Deutsche Kinderkrebshilfe.
Stand 29. Dezember 2009
